AGB – Allgemeine Vertragsbedingungen
Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Stand 01.01.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Klug Umzüge
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Klug Umzüge (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Umzugsleistungen, Transporten, Verpackungsarbeiten sowie optionalen Lagerungen.
2. Rechtsgrundlage
Für alle Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Umzugs notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere:
• Art, Umfang und Beschaffenheit des Umzugsgutes
• Gewicht und Menge
• besondere Terminwünsche
• örtliche Gegebenheiten an Be- und Entladestellen
• notwendige technische Hilfsmittel
Zusätzlich sind wertrelevante Angaben vor Vertragsabschluss mitzuteilen, sofern diese für den Auftraggeber von Bedeutung sind.
Der Auftraggeber hat ferner auf sperrige oder besonders schwere Gegenstände hinzuweisen. Kosten, die aufgrund fehlender Angaben entstehen (z. B. für zusätzliche Hilfsmittel wie Außenaufzüge), trägt der Auftraggeber.
Bekannte Vorschäden an Möbeln oder technischen Geräten sind ebenfalls vorab mitzuteilen. Für nicht offengelegte Mängel wird keine Haftung übernommen.
4. Vertragsinhalt und Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungen, die darüber hinausgehen oder nachträglich beauftragt werden, werden gesondert berechnet.
Mündliche Absprachen oder Weisungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden, erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.
5. Vorbereitung des Umzugsgutes
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die transportsichere Vorbereitung empfindlicher Geräte. Dazu gehört insbesondere das Sichern beweglicher Teile bei Haushalts- und Elektronikgeräten.
Eine Überprüfung durch den Dienstleister erfolgt nicht.
6. Installationsarbeiten
Standardmäßig werden keine Arbeiten an Strom-, Gas- oder Wasseranschlüssen sowie Montagearbeiten durchgeführt. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
7. Vermittlung von Drittleistungen
Auf Wunsch kann Klug Umzüge externe Dienstleister (z. B. Handwerker oder Reinigungsfirmen) vermitteln. Für deren Leistungen wird keine Haftung übernommen.
Die Abrechnung kann entweder direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter oder über Klug Umzüge erfolgen, sofern dies vereinbart wurde.
8. Rücktritt und Stornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende pauschale Entschädigungen:
• Bis zu 3 Tage vor dem Umzug: 50 % der vereinbarten Vergütung
• Weniger als 3 Tage vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung
9. Übergabe und Reklamation
Unverpacktes Umzugsgut wird als ordnungsgemäß übergeben betrachtet. Bei verpackten Gegenständen können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn diese unmittelbar bei Anlieferung und vor dem Auspacken angezeigt werden.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
10. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Abschluss des Umzugs in bar zu begleichen.
Bei Fernumzügen:
• 50 % nach Beladung
• Restbetrag nach Abschluss der Leistung
Weicht das tatsächliche Umzugsvolumen von den ursprünglichen Angaben ab, ist Klug Umzüge berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
11. Zahlungsverzug
Spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang tritt Verzug ein. In diesem Fall können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Klug Umzüge ist auf einen Betrag von 500 € pro Kubikmeter Umzugsgut begrenzt.
Eine höhere Absicherung kann gegen Aufpreis durch Abschluss einer zusätzlichen Versicherung vereinbart werden.
13. Haftungsausschlüsse
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Schäden verursacht wurden durch:
• unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber
• Eigenleistungen beim Be- oder Entladen
• Transport von Wertgegenständen (z. B. Schmuck, Bargeld, Dokumente)
• natürliche Beschaffenheit empfindlicher Gegenstände
• Transport von Pflanzen oder Tieren
• ungeeignete räumliche Gegebenheiten trotz vorherigem Hinweis
Schäden müssen direkt bei Übergabe im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Nachträgliche Meldungen werden nicht berücksichtigt.
14. Schadensmeldungen
Ansprüche wegen Schäden oder Verlust erlöschen:
• bei sichtbaren Schäden: wenn keine Meldung am Liefertag erfolgt
• bei verdeckten Schäden: wenn keine Anzeige innerhalb von 14 Tagen erfolgt
Technische Geräte sind von der Funktionsprüfung ausgeschlossen.
15. Zurückbehaltungsrecht
Klug Umzüge ist berechtigt, das Umzugsgut bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
Entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und müssen vor Herausgabe beglichen werden.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Klug Umzüge.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.